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Pflegefinanzierung: Fragen und Antworten

Die vom Bund und Kanton auf das Jahr 2011 neu geregelte Finanzierung der Pflege im Alter verfolgt dasselbe Ziel: Sie will allen Betagten unabhängig vom Einkommen eine möglichst hohe Lebensqualität zuhause oder im Heim erschwinglich machen. Dabei soll klar und transparent sein, auf welche Leistungen ein Anspruch besteht, wer welche Aufgaben erfüllt, wie eine hochstehende Qualität gesichert wird und wer die Finanzierung übernimmt.

In dieser Informationsbroschüre der Gesundheitsdirektion finden Patientinnen und Patienten, Angehörige, selbstständig tätige Pflegefachpersonen, Verantwortliche oder Mitarbeitende von Spitex-Organisationen, von Pflege- und Altersheimen und Gemeinden die wichtigsten Informationen dazu.

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Fragen / Kontakt

Bei Fragen zum Angebot oder bei Unsicherheiten betreffend Themen wie
• Spezialpflege
• mangelnder Kapazität
• externe Platzierung (von Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Richterswil)
• Kostenübernahmen / Kostengutsprachen

steht Ihnen die Abteilung Gesellschaft zur Verfügung.
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Kostenlose Beratung

Möchten Sie sich vor einem Heimeintritt oder vor der Inanspruchnahme von Spitex-Leistungen kostenlos beraten lassen? Dann wenden Sie sich an unsere Altersbeauftragte.

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