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Privatanzeige (Richterliches Verbot)

Zuständiges Amt:Bevölkerungsdienste
Gemeindepolizei

Privatanzeigen betreffend Missachten von allgemeinen Verboten, welche durch einen Einzelrichter auf Privatgrund (Gemeinde Richterswil/Samstagern) verfügt wurden, können bei der Gemeindepolizei Richterswil zur Anzeige gebracht werden.

  • Am Ort der Übertretung muss eine gültige, vom Gemeindeammannamt erlassene Verfügung bestehen. Diese Verfügung ist auf der Anzeige mit genauem Datum anzugeben. Die Signalisation / Markierung muss korrekt sein.

Die Steckzettel-Garnitur ist bei der Gemeindepolizei Richterswil, Poststrasse 12, 8805 Richterswil, erhältlich.

Verantwortlich Telefon Preis
Klein, Alfred 044 787 11 50 gratis

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