Privatanzeigen betreffend Missachten von allgemeinen Verboten, welche durch einen Einzelrichter auf Privatgrund (Gemeinde Richterswil/Samstagern) verfügt wurden, können bei der Gemeindepolizei Richterswil zur Anzeige gebracht werden.
Am Ort der Übertretung muss eine gültige, vom Gemeindeammannamt erlassene Verfügung bestehen. Diese Verfügung ist auf der Anzeige mit genauem Datum anzugeben. Die Signalisation / Markierung muss korrekt sein.
Die Steckzettel-Garnitur ist bei der Gemeindepolizei Richterswil, Poststrasse 12, 8805 Richterswil, erhältlich.