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Verwaltung und Behörde

Urnen Öffnungszeiten ACHTUNG: Es bestehen ab 1. Januar 2012 neue Urnenöffnungszeiten:
Schulhaus Töss: Sonntag 09:15 - 11.00 Uhr
Schulhaus Samstagern: Sonntag 9:15 - 11:00 Uhr
Alterszentrum im Wisli: Sonntag 08:00 - 09:00 Uhr
Hinweis Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die Gesamtresultate des Kantons finden Sie unter www.zh.ch und die des Bundes unter www.admin.ch.
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Dieser Stimmrechtsausweis muss zwingend unterschrieben sein, sonst gilt die Stimmabgabe als 'ungültig eingelegt'!
Brieflich abstimmen
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die eigenhändig ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das kleine Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  3. WICHTIG: Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, sodass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken. Der Brief muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag beim Stimmregisterbüro eintreffen (Achtung: B-Post kann bis zu 3 Tage dauern). Wenn Sie es persönlich vorbeibringen möchten, kann das Couvert auch am Abstimmungs- oder Wahlsonntag bis Urnenschluss, also 11:00 Uhr beim Gemeindehaus direkt eingeworfen werden. Antwortcouverts ab Eingang 11:00 Uhr dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Kontakt gemeindeschreiber@richterswil.ch


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