29.08. - 28.10.2014 Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Gartenstrasse
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie sind bis spätestens 28. Oktober 2014 an den Gemeinderat einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen. Die Gemeindeversammlung entscheidet anschliessend im Rahmen der Festsetzung gesamthaft über die nicht berücksichtigten Einwendungen.
Richterswil, 25. August 2014
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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