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29.1.2016: Quartierplan Chrummbächli, Genehmigung

29. Januar 2016
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 19. Januar 2016 gestützt auf §§ 5 und 159 aPBG folgenden Beschluss Nr. 0035/16 gefasst:

Die vom Gemeinderat Richterswil mit Beschlüssen vom 8. Februar 2010 sowie vom 8. Juli und 9. September 2013 festgesetzten und mit Regierungsratsbeschluss RRB Nr. 1279 vom 26. Oktober 2011 noch nicht genehmigten Festlegungen betreffend Quartierplan Chrummbächli werden, gestützt auf § 159 PBG, gemäss den eingereichten Akten genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht (§§ 6 und 159 aPBG). Der Quartierplan wird mit dieser Publikation rechtskräftig.

Die Akten können in der Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, Richterswil, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Planung und Bau Richterswil