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Steuererklärungsverfahren 2018

24. Januar 2019

 

Frist zur Abgabe der Steuererklärung

 

Die Steuererklärung ist bis zum 31. März 2019 einzureichen.

Viele Steuerpflichtige haben ihre Steuererklärung bereits eingereicht. Besten Dank für Ihre Mitarbeit.

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.

Bevor Sie ein Gesuch einreichen, prüfen Sie bitte im Originalformular Steuererklärung 2018, Seite 1 rotes Kästchen „Von Steuerpflichtigen nicht auszufüllen“, das Feld „Frist erstreckt bis“. Das Gemeindesteueramt teilt Ihnen eine bereits bewilligte Fristerstreckung in diesem Feld mit.

 

Ihr Gemeindesteueramt