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08.09.2017: Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Inkraftsetzung Revidierter Aussichtsschutz Burghalden

8. September 2017
Teilrevision kommunale Nutzungsplanung
Bekanntmachung der Inkraftsetzung revidierter Aussichtsschutz Burghalden
Am 20. November 2015 wurde die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Richterswil vorbehältlich den durch Rekurse angefochtenen Aussichtsschutzplan Burghalden und Artikel 39a BZO in Kraft gesetzt.
Der gemäss dem Gerichtsentscheid revidierte Aussichtsschutz Burghalden wurde vom Gemeinderat am 3. April 2017 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung vom 29. Mai 2017 genehmigt.
Die Festsetzung und die Genehmigung wurden am 9. Juni 2017 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 31. August 2017 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der revidierte Aussichtsschutz Burghalden tritt mit dieser Publikation in Kraft.

Planung und Bau Richterswil

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2017-04-03_Aussichtsschutz_Burghalden.pdf Download 0 2017-04-03_Aussichtsschutz_Burghalden.pdf
2017-05-29_Genehmigung_Baudirektion.pdf Download 1 2017-05-29_Genehmigung_Baudirektion.pdf