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20.09. - 17.11.2013 Öffentliche Auflage Revision kommunale Richtplanung

23. September 2013
Die vom Gemeinderat Richterswil mit Beschluss vom 9. September 2013 verabschiedete Revision kommunale Richtplanung wird im Sinne von § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes öffentlich aufgelegt.

Die entsprechenden Akten können vom 20. September 2013 bis 17. November 2013 während den Büroöffnungszeiten in der Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie sind bis spätestens 17. November 2013 an den Gemeinderat einzureichen.

Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen. Die Gemeindeversammlung entscheidet anschliessend im Rahmen der Festsetzung gesamthaft über die nicht berücksichtigten Einwendungen.

Richterswil, 16. September 2013
Der Gemeinderat

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