Kopfzeile

Inhalt

29.08. - 28.10.2014 Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Gartenstrasse

1. September 2014
Die vom Gemeinderat Richterswil mit Beschluss vom 18. August 2014 verabschiedete Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Gartenstrasse wird im Sinne von § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes öffentlich aufgelegt.
Die entsprechenden Akten können bis 28. Oktober 2014 während den Büroöffnungszeiten in der Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie sind bis spätestens 28. Oktober 2014 an den Gemeinderat einzureichen.

Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen. Die Gemeindeversammlung entscheidet anschliessend im Rahmen der Festsetzung gesamthaft über die nicht berücksichtigten Einwendungen.

Richterswil, 25. August 2014

Der Gemeinderat
Ausschnitt aus dem neuen Zonenplan
Ausschnitt aus dem revidierten Zonenplan

Zugehörige Objekte

Name
20140630_Richterswil_Umzonung_Gartenstrasse_KZP_oeffAuflage.pdf Download 0 20140630_Richterswil_Umzonung_Gartenstrasse_KZP_oeffAuflage.pdf
20140630_Richterswil_Umzonung_Gartenstrasse_ZP_oeffAuflage.pdf Download 1 20140630_Richterswil_Umzonung_Gartenstrasse_ZP_oeffAuflage.pdf
20140630_Richterswil_Umzonung_Gartenstrasse_Bericht_oeffAuflage.pdf Download 2 20140630_Richterswil_Umzonung_Gartenstrasse_Bericht_oeffAuflage.pdf