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Genehmigung Teilrevision kommunale Nutzungsplanung

31. Juli 2015
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Beschluss Nr. ARE 15-1025 am 16. Juli 2015 verfügt:

Die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, welche die Gemeindeversammlung am
11. März 2015 festgesetzt hat, wird genehmigt.
Die Akten liegen bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während 30 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsicht auf.

Gegen den Genehmigungsbeschluss der Baudirektion vom 16. Juli 2015 sowie den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 11. März 2015 kann innert 30 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Richterswil
Planung und Bau

Zugehörige Objekte

Name
Bau- und Zonenordnung Download 0 Bau- und Zonenordnung
Bau- und Zonenordnung synoptisch Download 1 Bau- und Zonenordnung synoptisch
Bericht zu den Einwendungen Download 2 Bericht zu den Einwendungen
Erläuternder Bericht nach § 47 RPV Download 3 Erläuternder Bericht nach § 47 RPV
Genehmigung Baudirektion Download 4 Genehmigung Baudirektion
Kernzonenplan Download 5 Kernzonenplan
Plan Aussichtsschutz Burghalden Download 6 Plan Aussichtsschutz Burghalden
Plan Aussichtsschutz Oberhafen Download 7 Plan Aussichtsschutz Oberhafen
Waldabstandslinie Altschloss Download 8 Waldabstandslinie Altschloss
Zonenplan Download 9 Zonenplan