Genehmigung Teilrevision kommunale Nutzungsplanung
Die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung, welche die Gemeindeversammlung am
11. März 2015 festgesetzt hat, wird genehmigt.
Gegen den Genehmigungsbeschluss der Baudirektion vom 16. Juli 2015 sowie den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 11. März 2015 kann innert 30 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeindeverwaltung Richterswil
Planung und Bau
Zugehörige Objekte
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Bau- und Zonenordnung synoptisch | Download | 1 | Bau- und Zonenordnung synoptisch |
Bericht zu den Einwendungen | Download | 2 | Bericht zu den Einwendungen |
Erläuternder Bericht nach § 47 RPV | Download | 3 | Erläuternder Bericht nach § 47 RPV |
Genehmigung Baudirektion | Download | 4 | Genehmigung Baudirektion |
Kernzonenplan | Download | 5 | Kernzonenplan |
Plan Aussichtsschutz Burghalden | Download | 6 | Plan Aussichtsschutz Burghalden |
Plan Aussichtsschutz Oberhafen | Download | 7 | Plan Aussichtsschutz Oberhafen |
Waldabstandslinie Altschloss | Download | 8 | Waldabstandslinie Altschloss |
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