04.09.2015 - 03.11.2015 Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Im Horn: Öffentliche Auflage
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie sind bis spätestens 3. November 2015 schriftlich an den Gemeinderat einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen. Die Gemeindeversammlung entscheidet anschliessend im Rahmen der Festsetzung gesamthaft über die nicht berücksichtigten Einwendungen.
Richterswil, 4. September 2015
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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2015-07-10_Umzonung_Horn_Bericht.pdf | Download | 1 | 2015-07-10_Umzonung_Horn_Bericht.pdf |
2015-07-10_Umzonung_Im_Horn_Zonenplan.pdf | Download | 2 | 2015-07-10_Umzonung_Im_Horn_Zonenplan.pdf |