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04.09.2015 - 03.11.2015 Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Im Horn: Öffentliche Auflage

4. September 2015
Die vom Gemeinderat Richterswil mit Beschluss vom 31. August 2015 verabschiedete Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Im Horn wird im Sinne von § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes öffentlich aufgelegt.
Die entsprechenden Akten können bis 3. November 2015 während den Büroöffnungszeiten in der Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie sind bis spätestens 3. November 2015 schriftlich an den Gemeinderat einzureichen.

Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen. Die Gemeindeversammlung entscheidet anschliessend im Rahmen der Festsetzung gesamthaft über die nicht berücksichtigten Einwendungen.

Richterswil, 4. September 2015

Der Gemeinderat
Ausschnitt Zonenplanrevision Im Horn
Ausschnitt aus dem revidierten Zonenplan

Zugehörige Objekte

Name
2015-07-10_BZO_Auszug_Art_25_Entwurf.pdf Download 0 2015-07-10_BZO_Auszug_Art_25_Entwurf.pdf
2015-07-10_Umzonung_Horn_Bericht.pdf Download 1 2015-07-10_Umzonung_Horn_Bericht.pdf
2015-07-10_Umzonung_Im_Horn_Zonenplan.pdf Download 2 2015-07-10_Umzonung_Im_Horn_Zonenplan.pdf