Kopfzeile

Inhalt

20.11.2015 - Inkraftsetzung Teilrevision kommunale Nutzungsplanung

20. November 2015
Teilrevision kommunale Nutzungsplanung
Bekanntmachung der Inkraftsetzung
Die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung der Gemeinde Richterswil (ohne Umzonung Gartenstrasse) wurde von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 11. März 2015 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung vom 16. Juli 2015 genehmigt.
Die Festsetzung und die Genehmigung wurden am 31. Juli 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Während der öffentlichen Auflage gingen zwei Rekurse gegen den Artikel 39a BZO (Mobilfunkantennen) sowie den Aussichtsschutzplan Burghalden ein.
Die übrigen Bestimmungen der Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung, Zonenplan, Kernzonenplan, Waldabstandslinie Altschloss sowie Aussichtsschutzplan Oberhafen) treten mit dieser Publikation in Kraft.

Gemeindeverwaltung Richterswil
Planung und Bau