20.11.2015 - Inkraftsetzung Teilrevision kommunale Nutzungsplanung
Bekanntmachung der Inkraftsetzung
Die Festsetzung und die Genehmigung wurden am 31. Juli 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Während der öffentlichen Auflage gingen zwei Rekurse gegen den Artikel 39a BZO (Mobilfunkantennen) sowie den Aussichtsschutzplan Burghalden ein.
Die übrigen Bestimmungen der Teilrevision kommunale Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung, Zonenplan, Kernzonenplan, Waldabstandslinie Altschloss sowie Aussichtsschutzplan Oberhafen) treten mit dieser Publikation in Kraft.
Gemeindeverwaltung Richterswil
Planung und Bau