Unordnung im Gebiet Reidholz
Abfall gehört nicht in den Wald. Entsorgen Sie Abfall bitte in den vorhandenen Kübeln oder bei sich zu Hause.
Wenn Sie einen Hund ausführen, muss dieser so beaufsichtigt werden, dass Kulturland
und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden. Kot ist in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen korrekt zu beseitigen.
(§ 13. 1 und 2 des Hundegesetzes des Kantons Zürich).
Weitere Informationen finden Sie auch im nachfolgenden “Wald-Knigge“.
Die nächsten Besucher der Reidholzhütte und der Wald dankt es Ihnen.
Zugehörige Objekte
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