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Informationen zum neuen Bürgerrecht per 01.01.2018

30. November 2017
Das Gesetz über die Einbürgerung in der Schweiz ändert ab dem 1. Januar 2018. Die wichtigsten Anpassungen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Flyer oder der Homepage des Gemeindeamts.

Gerne beraten wir Sie betreffend Ihrer Einbürgerung im Gemeindehaus 1, Abteilung Präsidiales, Seestrasse 19, 3. Stock oder unter der Telefonnummer 044 787 12 12.

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