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Steuererklärungsverfahren 2018 - der 31. März 2019 rückt näher

24. Februar 2019

 

Der 31. März 2019 rückt näher

 

Die Steuererklärung ist bis zum 31. März 2019 einzureichen.

Erstellen Sie Ihre Steuererklärung möglichst bald. Andernfalls werden Sie immer wieder daran denken müssen, dass Ihnen diese Aufgabe noch bevorsteht.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie über sämtliche allenfalls benötigte Hilfsformulare verfügen. Falls ein Formular fehlt, können Sie dieses unter www.steueramt.zh.ch herunterladen oder sich an das Gemeindesteueramt Ihres Wohnortes wenden.

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung.

Bevor Sie ein Gesuch einreichen, prüfen Sie bitte im Originalformular Steuererklärung 2018, Seite 1 rotes Kästchen „Von Steuerpflichtigen nicht auszufüllen“, das Feld „Frist erstreckt bis“. Das Gemeindesteueramt teilt Ihnen eine bereits bewilligte Fristerstreckung in diesem Feld mit.

 

Ihr Gemeindesteueramt