17.02.2017: Konzessionsgesuch
Einsprachen gegen das Konzessionsgesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, ab Publikation, schriftlich und mit einer Begründung im Doppel an die Gemeinde Richterswil, Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, einzureichen. Die Akten und Pläne können innert der genannten Frist bei der Abteilung Planung und Bau, Richterswil, eingesehen werden.
Gemeindeverwaltung Richterswil
Planung und Bau