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22.6.2018 - Vertragserneuerung Nachführung amtliche Vermessung

22. Juni 2018

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2018-104 vom 11. Juni 2018 gestützt auf §§ 15f. der kantonalen Vermessungsordnung entschieden:

Der Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung vom 16. März 2018 wird in vorliegender Fassung genehmigt.

Stefan Schorno, pat. Ingenieur Geometer, Geoterra AG, ist als Nachführungsgeometer in den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung aufzunehmen.

Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können nach erfolgter Publikation während 10 Tagen bei der Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

Planung und Bau Richterswil