Medieninformation: Zusprache von Hörgeräten wird einfacher
Gute Nachrichten für Personen im AHV-Alter: Wer auf beiden Ohren schlecht hört, erhält ab 1. Juli 2018 die doppelte Kostenpauschale für Hörgeräte. Bisher gab es den Beitrag im AHV-Alter nur für ein Ohr. Ab Juli 2018 gibt es nicht nur mehr Leistung, es wird auch einfacher für alle Versicherten mit Hörproblemen. Die IV-Stelle Zürich kehrt zur Praxis zurück, die bis 1. Januar 2017 gesamtschweizerisch galt. Der Gang zum Ohrenarzt ist nur noch für die erstmalige Kostenzusprache notwendig.
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