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Allgemeines Feuerverbot in der Gemeinde Richterswil

27. Juli 2018

Die langanhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge haben die Brandgefahr massiv erhöht. Bereits kleine Funkenwürfe könnten gefährliche Brände entfachen. Der Gemeinderat hat deshalb für das gesamte Gemeindegebiet ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses beinhaltet auch ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art und gilt ab sofort bis auf Widerruf.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie der PDF-Datei im Anhang.

Im Übrigen gilt für den ganzen Kanton Zürich ab sofort ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe (Sicherheitsabstand 200 Meter). Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Medienmitteilung der Baudirektion des Kantons Zürich.

In der Gemeinde Richterswil darf derzeit kein Feuerwerk abgebrannt werden

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