Überarbeitung kommunales Inventar der schützenswerten Gebäude der Gemeinde Richterswil
Die Aufnahme eines Objektes in ein Inventar stellt noch keine Unterschutzstellung dar. Es handelt sich dabei lediglich um einen Hinweis, dass die Schutzwürdigkeit bei einer baulichen Veränderung vorgängig abgeklärt werden muss. Ziel ist die Sicherstellung eines aktuellen Inventars, welches Eigentümern und Behörden mehr Informationen über die Gebäude und den allenfalls zu erwartenden Schutzumfang eines Objektes gibt.
In einer ersten Phase werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des beauftragten Büros vestigia GmbH, Zürich, den Richterswiler Dorfkern sowie das restliche Gemeindegebiet begehen und mögliche Objekte fotografisch festhalten und dokumentieren.
Wir bitten die Bewohner von Richterswil um Verständnis für die Arbeit der Firma vestigia GmbH. Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Auftrag der Denkmalpflege unterwegs und angehalten, Sie möglichst nicht zu stören.
Bei allfälligen Fragen steht die Abteilung Planung und Bau der Gemeinde Richterswil (Michael Zwiker, Tel. 044 787 12 53, planungundbau@richterswil.ch) gerne zur Verfügung.