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Änderung des Waffengesetzes

6. September 2019

 

Der Souverän befürwortete am 19. Mai 2019 die Änderungen des eidg. Waffengesetzes (WG), welche die neue Waffenrichtlinie der EU umsetzen. Die Bestimmungen des revidierten Waffengesetzes und der Waffenverordnung (WV) des Bundes sind am 15. August 2019 in Kraft getreten. 

Mit Waffenerwerbsscheinen, welche ab dem 15. August 2019 ausgestellt werden, ist der Erwerb von Revolvern, Pumpaction, ausländischen Karabinern, Unterhebel-repetiergewehren, Kleinkaliberwaffen, halbautomatischen Waffen mit kleinen Magazinen etc. möglich. 

Der Erwerb von neu verbotenen Waffen, von verbotenen halbautomatischen Waffen mit grossen Magazinen und verbotene halbautomatischen Handfeuerwaffen, welche unter 60cm kürzbar sind, wird neu durch die Fachstelle Waffen / Sprengstoffe der Kantonspolizei (WS) geprüft und gegebenenfalls mit einer Ausnahmebewilligung bewilligt. Somit müssen Personen, welche neu verbotene Waffen erwerben wollen, das entsprechende Gesuchs-Formular (Ausnahmebewilligung «klein») bei der Fachstelle Waffen/Sprengstoffe (WS) einreichen.

Kantonspolizei Zürich

SPSA-BA-WS

Postfach

8021 Zürich

044 247 27 25

waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch

 

Weitere Informationen findet Sie unter «Waffen in Kürze»