Verwaltung und Behörde

Parkkarten
Die „Kernzone-Parkkarten“ können ab sofort neu am Online-Schalter mit Kreditkarten bezogen, via dem Benutzerkonto ausgedruckt (print at home) und sofort benutzt werden. Gegen Bar- oder Kreditkartenzahlung können die „Kernzonen-Parkkarten“ jedoch auch weiterhin am Schalter der Sicherheit bezogen werden (Seestrasse 19).
Die Parkkarte ist hinter der Frontscheibe, von aussen gut sicht- und lesbar, anzubringen. Trifft dies nicht zu, kann eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden. Parkkarten können nur für Einwohner der Parkkarten-Kernzone sowie an Berufstätige, welche in dieser Zone arbeiten, ausgestellt werden. Sie berechtigen zum Abstellen des Fahrzeugs tagsüber auf den dafür bezeichneten Parkplätzen. Es besteht kein Anspruch auf einen fest zugeteilten oder freien Parkplatz. Bei Veranstaltungen etc. ist der Parkplatz rechtzeitig frei zu geben.
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