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Wirtschaftliche Sozialhilfe

Der Sozialdienst Richterswil unterstützt Personen, die sich in einer Notlage befinden durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete und gesundheitsbedingten Kosten.

 

Antrag auf Wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH)

Für die Anmeldung um finanzielle Unterstützung bitten wir Sie um Ihren Antrag auf Wirtschaftliche Sozialhilfe (siehe nachfolgende Dokumente) sowie eine Kopie der mitzubringenden Unterlagen:

 

Mitzubringende Unterlagen zum Antrag um Sozialhilfeleistungen

Erwerbsarbeit
Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (inkl. Nebenverdienst oder Lehrlingslohn)
Arbeitsvertrag (auch bei Erwerbslosen)
Kündigungsschreiben
Lebenslauf

 

Taggelder
RAV-Anmeldung und Abrechnungen der Arbeitslosenkasse der letzten 3 Monate

 

Renten
Auszug aus dem individuellen Konto der SVA Zürich
Original AHV-Ausweis

 

Unterhaltsbeiträge
Antrag um Eheschutzmassnahmen, Trennungs- oder Scheidungsurteil
Unterhaltsvertrag für Kinder unverheirateter Eltern

 

Belege über Besitz- und Vermögensverhältnisse
Sämtliche Bankauszüge aller Familienmitglieder der letzten 12 Monate
Sämtliche Postkontoauszüge aller Familienmitglieder der letzten 12 Monate
Fahrzeugausweis (Auto, Motorfahrrad, Roller, Boot etc.), inkl. Leasing-Vertrag falls vorhanden
Belege über Freizügigkeitskonti oder Freizügigkeitspolicen
Unverteilte Erbschaften, offene Darlehen / Anwartschaft
Haus / Eigentumswohnung in der Schweiz oder im Ausland

 

Belege über Auslagen, finanzielle Verpflichtungen und Schulden
Mietvertrag, letztes Schreiben über Mietzinsänderung, aktuellen Mietzinsbeleg, Untermietvertrag
aktuelle Krankenversicherungspolice aller Familienmitglieder
Anmeldung / Abrechnung über individuelle Prämienverbilligung der SVA Zürich
Police für Hausrat- und Haftpflichtversicherung und Prämienrechnungen
Rechtsschutzversicherung
andere Versicherungspolicen (z.B. Motorhaftpflichtversicherung)
Aktuelle Steuererklärung (inkl. notwendige Beilagen)
Aktuelle Steuerrechnungen
offene Krankenkassen- und Arztrechnungen
Betreibungsauszug

 

Andere Unterlagen
Pass oder ID, Ausländerausweise
Arztzeugnis
Asylentscheid des Bundesamtes für Migration
letzte Verfügung der Sozialbehörde (bei Zuzug von anderer Gemeinde mit bereits bestehender Unterstützung)

 

Weiteres Vorgehen

Sobald alle Unterlagen komplett bei uns eingetroffen sind, wird Ihr Anspruch auf Wirtschaftliche Sozialhilfe überprüft. Im weiteren Anschluss werden Sie telefonisch zu einem Erstgespräch bei Ihrem zugewiesenen Sozialarbeitenden eingeladen.

Zugehörige Objekte

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