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Einbürgerungen

Sie möchten als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Richterswil erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Gemäss Gemeindeordnung vom 17. Mai 2009 ist für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist das Verfahren ein Dreistufen-Verfahren. Es beginnt mit der Gemeindeeinbürgerung; danach erteilt zuerst der Kanton Zürich und im dritten Schritt das Staatssekretariat für Migration in Bern die kantonale sowie die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Das Verfahren dauert ca. 2 Jahre.

Ob Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung erfüllen, können Sie hier überprüfen. Ihr Gesuch um Einbürgerung können Sie online einreichen.

Vor der Einreichung des Gesuches informieren wir Sie gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung über die Voraussetzungen, die Gebühren sowie die notwendigen Dokumente, die dem Einbürgerungsgesuch beizulegen sind.

Weitere Informationen finden sie beim kantonalen Gemeindeamt.

Preis

Gemäss Gebührenordnung

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt ausländische Staatsangehörige - Erleichterte Einbürgerung - Voraussetzungen.pdf Download 0 Merkblatt ausländische Staatsangehörige - Erleichterte Einbürgerung - Voraussetzungen.pdf
Voraussetzungen_fur_die_ordentliche_Einburgerung_im_Kanton_Z.pdf Download 1 Voraussetzungen_fur_die_ordentliche_Einburgerung_im_Kanton_Z.pdf
Merkblatt_Deutschkenntnisse.pdf Download 2 Merkblatt_Deutschkenntnisse.pdf
Merkblatt_Gesellschaftstest.pdf Download 3 Merkblatt_Gesellschaftstest.pdf
Merkblatt-_Schweizerische_Staatsangehorige_-_Aufnahme_ins_Ge.pdf Download 4 Merkblatt-_Schweizerische_Staatsangehorige_-_Aufnahme_ins_Ge.pdf