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Adressauskunft

Das Einwohnerwesen gibt einer privaten Person oder Organisation gemäss Datenschutzbestimmungen im Einzelfall Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug einer Person bekannt.

Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden bekannt gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Auskünfte werden bei persönlicher Vorsprache oder auf schriftliches Gesuch hin erteilt. Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden.

Gebühren

voraussetzungslose Auskünfte (§ 9 Absatz 1 DSG) CHF 10.00
Auskunft, wenn berechtigtes Interesse (§ 9 Absatz 1 DSG) CHF 20.00
Auskunft, wenn besonders schützenswertes Interesse (§ 9 Absatz 2 DSG) CHF 30.00

Zugehörige Objekte