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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung belastet das Haushaltsbudget von Familien und Einzelpersonen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die Gemeinden prüfen aufgrund der Steuerfaktoren, wer Anspruch darauf hat und melden diese Personen bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich. (Quelle: www.svazurich.ch)
Der IPV-Anspruch wird grundsätzlich an die Krankenkassen der Versicherten ausbezahlt.

Anspruchsberechtigung:
Die Kriterien für einen Anspruch auf Prämienverbilligung werden jedes Jahr angepasst. Aktuelle Merkblätter und weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich .

Hinweis:
Bei Personen, die Zusatzleistungen zur AHV/IV beziehen, werden die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung direkt über diese Leistungen verbilligt. Deshalb erhalten sie keine separate Prämienverbilligung.

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