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Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

30. März 2023

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere
besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand
und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für
am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden
verharren.

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, hat der Kanton im Wald und am
Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht erlassen.

Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

Details unter zh.ch/hunde

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli

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