Kommunales Schutzobjekt Burghaldenstrasse 40 und 42, Vers.Nrn. 661 und 662, Richterswil, Vertragsgenehmigung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2025-105 vom 7. Juli 2025 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem die Gebäude Vers.Nrn. 661 und 662 auf den Grundstücken Kat.Nrn. 532 und 6519 an der Burghaldenstrasse 40 und 42 in Richterswil unter Schutz gestellt wird.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.
Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, eingesehen werden.
Planung und Bau Richterswil