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Hundeanmeldung/-abmeldung

Das Formular ist vom Hundehalter vollständig auszufüllen.

Die Hundehalterinnen und Hundehalter von Richterswil und Samstagern werden gebeten, allfällige Änderungen (neuer Hund, Zweithund, Tod) der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
Zusätzlich sind Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes direkt bei der AMICUS (Identitas AG), Telefon 0848 777 100 zu melden).

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 130.00
Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte

Bemerkung

Zu verabgaben sind sämtliche Hunde, die drei Monate alt sind, bzw. bis Ende Jahr drei Monate alt werden. Alle Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Hunde sind nicht vorzuführen.

Verfahren

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie für die jährliche Abgabe jeweils einen Einzahlungsschein. Die Hundekontrollmarke wurde im Kanton Zürich abgeschafft.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.