Fristerstreckung Abgabe Steuererklärung
Gemäss Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 18. März 2020 wurde aufgrund der aktuellen Lage die Einreichefrist für die Steuererklärung 2019 für alle natürlichen Personen vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt.
Zugehörige Objekte
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