Revision Inventar der Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung in der Kernzone – Festsetzung und Entlassungen
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2020-150 vom 31. August 2020 das überarbeitete kommunale Inventar der Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung in der Kernzone behördenverbindlich festgesetzt.
Im Weiteren hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 2020-150 vom 31. August 2020 gestützt auf § 203 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) folgende Gebäude aus dem kommunalen Inventar der Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung in der Kernzone entlassen und auf das Anordnen von Schutzmassnahmen verzichtet:
- Chüngengass 2 Vers.Nr. 403 Kat.Nr. 5530 Objekt-ID: BA1380420
- Poststrasse 4 Vers.Nr. 302 Kat.Nr. 1990 Objekt-ID: BA1380310
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten für die Inventarentlassungen liegen während der Rekursfrist bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen die Inventarentlassungen kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Ein Rekurs gegen die behördenverbindliche Festsetzung des revidierten kommunalen Inventars der Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung in der Kernzone ist nicht zulässig.
Das überarbeitete Inventar wird nach Eintreten der Rechtskraft dieses Beschlusses auf der Internetseite der Gemeinde Richterswil aufgeschaltet. Auf den Inventarblättern ist der Vermerk „Gilt nicht als schriftliche Mitteilung im Sinne von § 209 PBG“ angebracht. Ein Provokationsverfahren wird mit der Veröffentlichung nicht ausgelöst.
Planung und Bau Richterswil