Allgemeines Feuerverbot in der Gemeinde Richterswil
Aufgrund der extremen Trockenheit und der Wetterprognose (es werden keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwartet) erscheint es als absolut notwendig, das Gemeindegebiet vor Bränden zu schützen. Mit Präsidialverfügung Nr. 2022-118 vom 26. Juli 2022 hat der Gemeinderat entschieden, ab Donnerstag, 28. Juli 2022, 12.00 Uhr ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet zu erlassen. Dieses gilt ab sofort bis auf Widerruf.
Das allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:
- Keine offenen Feuer im Freien (inkl. Höhenfeuer/1. August-Feuer und Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem gesamten Gemeindegebiet Dies beinhaltet nicht nur das Abbrennen von Raketen, sondern auch das Anzünden von Vulkanen, Bengalischen Fackeln oder Knallkörpern wie «Frauenfürze»
- Die Feier zum Nationalfeiertag auf dem Stollenrain in Samstagern findet wie geplant statt, jedoch ohne die Programmpunkte «Höhenfeuer» und «Feuerwerk»
- Kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen
- Kein Feuern in eingerichteten Feuerstellen, auf Balkonen oder Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen
Die Bevölkerung wird – besonders im Hinblick auf den 1. August – zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen.
Die Verfügung kann auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden, www.richterswil.ch, und liegt während der Rekursfrist in der Gemeinderatskanzlei (Seestrasse 19, 3. Stock) zur Einsicht auf.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 30 Tagen beim Statthalter des Bezirks Horgen schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten.
Dem Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei zur Verfügung (044 787 12 11 / gemeinderatskanzlei@richterswil.ch).
Zugehörige Objekte
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