Wo steht Ihr Fahrzeug in der Nacht?
Personen, die ihr Fahrzeug regelmässig nachts auf öffentlichen Grund abstellen, sind verpflichtet, dafür eine Gebühr zu entrichten. Wer neu gebührenpflichtig ist, hat dies der Abteilung Sicherheit und Einwohnerwesen innert 30 Tagen zu melden. Weitere Infos finden Sie hier: Nächtliches Parkieren