Publikation Zonenplanrevision Wisli
Die entsprechenden Akten können vom 14. Dezember 2012 bis 19. Februar 2013 während den Büroöffnungszeiten in der Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie sind bis spätestens 19. Februar 2013 an den Gemeinderat einzureichen.
Zugehörige Objekte
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2012-11-06_Zonenplanrevision_Wisli.pdf | Download | 0 | 2012-11-06_Zonenplanrevision_Wisli.pdf |
2012-11-06_Erlauterungsbericht_Zonenplanrevision.pdf | Download | 1 | 2012-11-06_Erlauterungsbericht_Zonenplanrevision.pdf |