29.11.2013 Öffentlicher Gestaltungsplan Wisli und Teilrevision Zonenplan Wisli
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, zur Einsicht auf.
Zugehörige Objekte
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