Kopfzeile

Inhalt

29.11.2013 Öffentlicher Gestaltungsplan Wisli und Teilrevision Zonenplan Wisli

29. November 2013
Die Gemeindeversammlung hat am 12. September 2013 gestützt auf § 88 des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) den öffentlichen Gestaltungsplan Wisli und die Teilrevision des Zonenplans im Gebiet Wisli genehmigt und festgesetzt und am 29. November 2013 im Amtsblatt und in der Zürichsee Zeitung publiziert.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Akten liegen während der Rekursfrist zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, zur Einsicht auf.

Zugehörige Objekte

Name
Gestaltungsplanvorschriften_Gemeindeversammlung.pdf Download 0 Gestaltungsplanvorschriften_Gemeindeversammlung.pdf
gp_Erlauterungsbericht_Gemeindeversammlung.pdf Download 1 gp_Erlauterungsbericht_Gemeindeversammlung.pdf
gp_Plan_Gemeindeversammlung.pdf Download 2 gp_Plan_Gemeindeversammlung.pdf
tzp_Erlauterungsbericht_gemeindeversammlung.pdf Download 3 tzp_Erlauterungsbericht_gemeindeversammlung.pdf
tzp_Plan_Gemeindeversammlung.pdf Download 4 tzp_Plan_Gemeindeversammlung.pdf