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Revision kommunaler Richtplan 2014 genehmigt

12. Juni 2015
Revision kommunaler Richtplan
Teilweise Genehmigung
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 28. April 2015 verfügt:

I. Die Revision des kommunalen Richtplans (Teilplan 1 und Teilplan 2), welche die Gemeindeversammlung Richterswil mit Beschluss vom 12. März 2014 festgesetzt hat, wird unter Vorbehalt von Dispositiv II genehmigt.

II. Von der Genehmigung einstweilen ausgenommen sind:
  • Die Festlegungen der Umfahrung Samstagern und der Verlängerung der Weberrütistrasse


Die Akten können bei der Abteilung Planung und Bau, Chüngengass 6, Richterswil während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

Gemeindeverwaltung Richterswil
Planung und Bau

Zugehörige Objekte

Name
2014-03-06_Teilplan_1_Verkehr_Landschaft.pdf Download 0 2014-03-06_Teilplan_1_Verkehr_Landschaft.pdf
2014-03-06_Teilplan_2_oeff._Bauten.pdf Download 1 2014-03-06_Teilplan_2_oeff._Bauten.pdf
2014-03-06_Richtplan_Bericht.pdf Download 2 2014-03-06_Richtplan_Bericht.pdf
2014-03-06_Bericht_Mitwirkung.pdf Download 3 2014-03-06_Bericht_Mitwirkung.pdf