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Weiterverrechnung Kosten Feuerwehreinsätze

16. Oktober 2015
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 31. August 2015 beschlossen, in Anwendung von § 27 des kantonalen Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG, LS 861.1), die Einsätze und Dienstleistungen der Feuerwehr nach den jeweils gültigen Tarifen der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) weiter zu verrechnen.

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