Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung bescheinigt Ihnen das Leben gemäss Eintragungen im Einwohnerregister. In der Regel ist das Dokument erforderlich um Ämtern oder sonstigen Institutionen aktuell das Leben nachzuweisen.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerwesen | 044 787 12 20 | einwohner@richterswil.ch |