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Sperrgut / Sperrige Gegenstände

Sperrgut kann zusammen mit dem Hauskehricht am Kehrichtsammeltag bereitgestellt werden.

Das Sperrgut muss dazu mit genügend Gebührenmarken versehen werden. Zugelassen sind sperrige, brennbare Einzelstücke (max. 150 x 100 x 100 cm, pro 10 kg eine Sperrgutmarke, max. 20 kg).
 

Achtung: Schwarze Abfallsäcke dürfen nicht mit Sperrgut-Gebührenmarken bereitgestellt werden. Bitte benutzen Sie in diesem Fall Gebührensäcken.

Zudem kann Sperrgut auch in den Entsorgungsparks abgegeben werden. In diesem Fall müssen grosse Einzelstücke, wie z.B. Betten, Schränke, Sofas, etc. nicht zerkleinert werden. Einzelstücke wie z.B. ein Boot sind jedoch zu gross und können bei uns nicht entsorgt werden.

Tipps:
Brockenhäuser nehmen gut erhaltene Möbel meist gratis entgegen! In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine/n Abnehmer/in für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Bei Neukauf von z. B. Skiern, Klavieren, Möbeln und Teppichen können vergleichbare Waren an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden, und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht für den Handel keine Rücknahmepflicht.
Sperrige und unnötige Verpackungen können bei der Verkaufsstelle gratis zurückgelassen werden.

Tipps

Kauf von Sperrgutmarken: Gebühren - Entsorgung Richterswil

 

Nutzen Sie den kostenlosen SMS-Dienst mit den von Ihnen gewünschten Termin-Erinnerungen, damit Sie in Zukunft keinen Entsorgungstermin mehr verpassen.

https://www.entsorgungrichterswil.ch

Wichtig

In unserem Abfall-Lexikon finden Sie viele nützliche Hinweise zur Entsorgung unterschiedlicher Abfallarten:

Abfall-Lexikon - Entsorgung Richterswil

 

 

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Sperrgutmarken
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