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Generelle Informationen

Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Kantonale Abstimmungen und des Bundes unter Eidgenössische Volksabstimmung.

Mit der  App «VoteInfo» erhalten Sie die Abstimmungsergebnisse direkt auf Ihrem Smartphone. Die App kann kostenlos im App Store bzw. Google Play Store heruntergeladen werden, ab Juni 2021 werden dort auch kommunale Abstimmungsvorlagen abgebildet, sofern Sie Richterswil als "Ihre Gemeinde" aktivieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

lic.iur. Gerda Koch, gemeinderatskanzlei@richterswil.ch

Urne Öffnungszeiten

Urnenstandorte und Öffnungszeiten Wahllokale an Abstimmungssonntagen:
Urne Richterswil im Schulhaus Töss, Kirchstrasse 29: 09:00 -10:30 Uhr
Urne Samstagern im Schulhaus Samstagern, Stationsstrasse 13: 09:00 - 10:30 Uhr
Letzte Briefkastenleerung beim Gemeindehaus, Seestrasse 19: 10:30 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Dieser Stimmrechtsausweis muss zwingend unterschrieben sein, sonst gilt die Stimmabgabe als 'ungültig eingelegt'!

Brieflich abstimmen

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm-Materials möglich.
  2. Legen Sie die eigenhändig ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das kleine Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  3. WICHTIG: Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, sodass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken. Der Brief muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag beim Stimmregisterbüro eintreffen (Achtung: B-Post kann bis zu 3 Tage dauern). Wenn Sie es persönlich vorbeibringen möchten, kann das Kuvert auch am Abstimmungs- oder Wahlsonntag bis Urnenschluss, also 10:30 Uhr beim Gemeindehaus direkt eingeworfen werden. Antwortkuverts ab Eingang 10:30 Uhr dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.