Kopfzeile

Inhalt

Behörden/Kommissionen

Aufgaben und Kompetenzen der Behörden und Kommissionen

Gemeinderat, Sozialbehörde und Schulpflege funktionieren als Behörden.
Kommissionen und Arbeitsgruppen entlasten die Behörden in definierten Aufgabenbereichen. Sie beraten die darin vertretenen Ressorts und bereiten Geschäfte zur Entscheidung vor. Im Rahmen der definierten Kompetenzen bearbeiten sie Geschäfte abschliessend.

  • Kommissionen mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen sind die Sozialbehörde und die Schulpflege. Diese Gremien nehmen ihre Aufgaben - als Behörden - weitgehend autonom entsprechend der übergeordneten Gesetzgebung wahr und unterstehen der direkten Aufsicht durch den Bezirksrat bzw. die Bezirksschulpflege.
  • Die Rechnungsprüfungskommission RPK hat einen besonderen Status, da sie als gemeindeeigenes Kontrollorgan zur Überwachung des Finanzhaushaltes gedacht ist.
  • Gemeinderätliche Kommissionen (Ausschüsse) bestehen aus Mitgliedern des Gemeinderates.
  • Beratende Kommissionen bestehen aus einem oder mehreren Mitgliedern des Gemeinderates sowie weiteren vom Gemeinderat in freier Wahl bestellten Mitgliedern. Ein Mitglied des Gemeinderates führt i.d.R. den Vorsitz. Im übrigen konstituieren sich die Gremien selbst.
  • Das Aktuariat wird meist von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin aus dem Ressort des/der Vorsitzenden geführt.

Der Gemeinderat kann Arbeitsgruppen einsetzen, deren Aufgaben und Zusammensetzung er bestimmt. Beispiele sind Arbeitsgruppen für Neubauten und Sanierungen, die als Bauherrenvertretung das jeweilige Bauvorhaben begleiten.

Offenlegung der Interessenbindungen

In Art. 15 der Gemeindeordnung vom 25. November 2018 ist die Offenlegung der Interessenbindungen von Behördenmitglieder definiert. Sämtliche Behördenmitglieder haben ihre Interessenbindungen offenzulegen. Namentlich geht es um die berufliche Tätigkeit, die Mitgliedschaft in Organen und Behörden der Gemeinde, des Kantons und des Bundes, die Mitgliedschaft in einer politischen Partei, die Organstellung in Organisationen des privaten Rechts und die wesentlichen Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts.

Die Interessenbindungen der aktuellen Behördenmitglieder werden nach jeder Ersatz- oder Erneuerungswahl, mindestens aber alle vier Jahre, bei den Behördenmitglieder abgefragt und offengelegt.

 

Name Telefon