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Respektvoller Umgang

10. Mai 2023
Um Wildtiere zu schützen, besteht vom 1. April bis am 31. Juli 2023 im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Angriffen schützen.

Leider wurden der Verwaltung Vorkommnisse mitgeteilt, wonach Hundehalterinnen und Hundehalter trotz korrektem Verhalten beschimpft wurden.

Gerne erinnern wir daran, dass der Kanton am Waldrand ein Gebiet bis 50 Meter vom Wald definiert hat

Gleichzeitig bitten wir alle Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Hundehalterinnen und Hundehalter, Velofahrerinnen und Velofahrer, Läufer und Läuferinnen und alle, die hier nicht erwähnt werden, die den Wald und das Gebiet rund um den Wald aber zur Erholung nutzen, um einen höflichen, toleranten und respektvollen Umgang miteinander.

Sprechen Sie Missstände an, aber immer mit dem nötigen Respekt.   

Herzlichen Dank

Respektvoller Umgang - Hunde Leinenpflicht