Rechnungsprüfungskommission
Zuständigkeit:
- Überwachung des Finanzhaushalts der Gemeinde
- Vorprüfung sämtlicher Anträge der Gemeindebehörden an die Stimmberechtigten bezüglich ihrer Auswirkungen auf den Finanzhaushalt
- Prüfung der Rechnungsführung
Aktuariat: Die RPK wählt eines ihrer Mitglieder als AktuarIn
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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