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Einbürgerung

Sie möchten als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Richterswil erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Gemeindebürgerrecht
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts der Gemeinderat zuständig.

Einbürgerung ausländische Staatsangehörige
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist das Verfahren ein Dreistufen-Verfahren. Es beginnt mit der Gemeindeeinbürgerung; danach erteilt zuerst der Kanton Zürich und im dritten Schritt das Staatssekretariat für Migration in Bern die kantonale sowie die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Das Verfahren dauert ca. 2 Jahre.

Voraussetzungen / Gesuch
Ob Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung erfüllen, können Sie hier überprüfen. Ihr Gesuch um Einbürgerung können Sie online einreichen.

Beratung
Vor der Einreichung des Gesuches dürfen Sie gerne zur persönlichen Beratung bei uns vorbeikommen.

Gebühren
Sämtliche Gebühren im Zusammenhang mit der Einbürgerung finden Sie im Gebührenreglement auf den Seiten 12 und 13. 

Weitere Informationen
Einbürgerung | Kanton Zürich

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_Deutschkenntnisse.pdf (PDF, 222.11 kB) Download 0 Merkblatt_Deutschkenntnisse.pdf
Merkblatt_Gesellschaftstest.pdf (PDF, 219.56 kB) Download 1 Merkblatt_Gesellschaftstest.pdf
Gesuch Einbürgerung Schweizer (PDF, 274.91 kB) Download 2 Gesuch Einbürgerung Schweizer
Gesuch Einbürgerung minderjährige Schweizer (PDF, 295.93 kB) Download 3 Gesuch Einbürgerung minderjährige Schweizer