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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches, bearbeiten und prüfen Ihr Baugesuch und verfassen die Erwägungen und Beschlüsse der Baubehörde (Planungs- und Bauausschuss Richterswil). Ausserdem koordinieren wir die Bewilligungen mit dem Kanton. Soweit aufgrund des baurechtlichen Entscheides (Baubewilligung) keine Rekurse eingegangen sind und alle auf den Baubeginn gestellten Auflagen und Nebenbedingungen erfüllt sind, erteilen wir Ihnen die Baufreigabe. Je nach Grösse des Bauvorhabens kontrollieren wir auch laufend am Bau die Übereinstimmung mit den bewilligten Plänen und nehmen zu gegebener Zeit den Rohbau ab und erteilen die Bezugsbewilligung.

Während der öffentlichen Auflage der Baugesuche (20 Tage) kann schriftlich der Baurechtsentscheid verlangt werden (Gebühr CHF 50.-). Dieser bildet die Voraussetzung für eine allfällige Einsprache gegen ein Bauvorhaben. Die öffentlich aufgelegten Baugesuche sind hier zu finden.

Ein Baugesuch kann einerseits digital als eBaugesuch eingereicht werden (Link eBaugesuch) oder wie üblich in Papierform. Für ein Baugesuch in Papierform sind in der Regel folgende Unterlagen 3-fach einzureichen:

  • Baugesuchformular
  • Formular Gebäude- und Wohnungserhebung
  • Gültiger Katasterplan 1:500 (Geoinfra Ingenieure AG, Richterswil, 044 787 53 00, richterswil@geoinfra.ch)
  • Vermasste Grundrisspläne 1:100, datiert und unterzeichnet
    (bei Umbauten bleibende Bauteile schwarz, neue rot und abzubrechende gelb)
  • Vermasste Fassadenpläne 1:100, datiert und unterzeichnet
    (bei Umbauten bleibende Bauteile schwarz, neue rot und abzubrechende gelb)
  • Grundbuchauszug (Notariat, Wädenswil, 044 859 25 50, waedenswil@notariate-zh.ch)
  • Eventuell Nutzungsberechnung

Bei Baugesuchen in Bahnnähe (v.a. an Bahnlinie angrenzende Grundstücke) ist die Gemeinde verpflichtet, im Rahmen der Baugesuchprüfung eine eisenbahnrechtliche Bewilligung der jeweiligen Bahnbetreiberin (SOB oder SBB) einzuholen. Informationen zum Vorgehen und den zu erwartenden Auflagen und Kosten finden sich auf der Homepage der Bahnbetreiberinnen (SOB resp. SBB).

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht bei Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

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