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Hundeanmeldung/-abmeldung

Gemäss Hundegesetz sind Hundehaltende verpflichtet, ihren Hund zu registrieren.

  • Sie müssen Ihren Hund innert zehn Tagen nach Übernahme bei Ihrer Wohngemeinde melden.
  • Sie müssen Ihren Hund innert zehn Tagen nach Übernahme bei Amicus auf Sie registriert haben.
  • Melden Sie den Tod Ihres Hundes bei Ihrer Wohngemeinde und Amicus

Haftpflicht
Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens einer Million Franken. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von Grösse und Rasse.

Hundeabgabe
Sie müssen für jeden Hund bei Ihrer Wohngemeinde jährlich eine Abgabe (Hundesteuer) bezahlen.

Hundeausbildung
Die Hundeausbildung ist im Kanton Zürich aktuell für alle Hunde obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.

Weitere Informationen
Viele weitere wichtige Informationen zur Hundehaltung finden Sie beim kantonalen Veterinäramt:

Hunde | Kanton Zürich

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 130.00

Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte

Verfahren

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie für die jährliche Abgabe jeweils eine Rechnung

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.