Sozialbehörde
Kinder- und Jugendhilfe:
- Aufsicht und Bewilligung von Kinderkrippen, privaten Horten und Tagesfamilien
- Alimentenbevorschussung
- Kleinkinderbetreuungsbeiträge
Sozialhilfe:
- Persönliche Sozialhilfe
- Wirtschaftliche Sozialhilfe
- Einkommens- und Rentenverwaltung
Erwachsenenschutz:
- Führung von Berufsbeistandschaften für Erwachsene
Asylkoordination:
- Unterbringung der zugewiesenen Asylsuchenden
- Betreuung und Beschäftigung der Asylsuchenden
- Ausrichtung Asylfürsorgeleistungen
- Integration und Bildungsmassnahmen für vorläufig Aufgenommenen
Sozialversicherungen:
- AHV-Zweigstelle
- Individuelle Prämienverbilligung KVG
- Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Die gesetzlichen Grundlagen der Sozialbehörde sind: Gemeindegesetz, Sozialhilfegesetz. Kinder- und Jugendhilfegesetz, Zusatzleistungsgesetz sowie die Gemeindeordnung
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|