Versorgungslage
Ereignisse, die den Alltag unserer Gesellschaft auf den Kopf stellen, sind jederzeit möglich - auch wenn wir uns sicher fühlen. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Hier finden Sie Informationen und hilfreiche Links zur persönlichen Vorsorge sowie zur Notfallplanung in der Gemeinde Richterswil.
Notfalltreffpunkte
Die Gemeinde Richterswil betreibt im Ereignisfall sogenannte Notfalltreffpunkte. Wenn Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen (zum Beispiel bei lang andauernden Stromausfällen), ist der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Ihre erste Anlaufstelle. Hier erhalten Sie Hilfe und Informationen.
Mehr erfahren: Notfalltreffpunkte
Notfallnummern
Polizei: 117
Sanität: 114
Feuerwehr: 118
Notvorrat
Ein Notvorrat hilft, kurzfristige Unterbrüche in der Versorgung für mehrere Tage zu überbrücken. Bund und Kanton empfehlen, zu Hause einen kleinen Vorrat an haltbaren Lebensmitteln, Trinkwasser sowie wichtigen Alltagsartikeln bereitzuhalten. So bleibt im Fall von Lieferengpässen oder vorübergehenden Störungen ausreichend Zeit, um auf neue Informationen zu reagieren, ohne unter Zeitdruck einkaufen zu müssen.
Weiterführende Informationen und konkrete Empfehlungen zum Notvorrat stellt der Bund sowie der Kanton Zürich zur Verfügung:
Alertswiss
Offizielle Warnungen und Informationen
Im Notfall schnell informiert: Die Plattform Alertswiss bietet aktuelle Lageinformationen, Verhaltensempfehlungen und Warnmeldungen des Bundes.
Laden Sie die App AlertSwiss herunter, um Alarme, Warnungen und Informationen für unterschiedliche Gefahren direkt auf Ihr Smartphone zu bekommen.
Mehr erfahren: www.alert.swiss
Allgemeiner Alarm und Wasseralarm
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Richtig reagieren bei Gefahr Wie verhalte ich mich beim Sirenenalarm? Was ist der Unterschied zwischen allgemeinem Alarm und Wasseralarm? Informieren Sie sich im Voraus, damit Sie im Ernstfall ruhig und richtig handeln können. Mehr erfahren: Bei Gefahr richtig reagieren (alert.swiss) |
Schutzbauten und Schutzraumzuweisung (ZVZZ)
Schutzräume bieten im Extremfall Schutz vor Gefahren. Zivilschutzbauten werden durch Private und durch die öffentliche Hand – insbesondere die Gemeinden – erstellt. Sie unterliegen der kantonalen Aufsicht. Bei Schutzbauten unterscheidet man zwischen Schutzanlagen und Schutzräumen. Während Schutzanlagen für die Organisationen des Bevölkerungsschutzes bestimmt sind, sollen Schutzräume im Falle eines bewaffneten Konflikts eine sichere Unterbringung der Bevölkerung gewährleisten. Sie können auch als Notunterkünfte bei Katastrophen und in Notlagen genutzt werden.
Informationen zu Schutzbauten im Kanton Zürich
Die Schutzraum-Zuweisung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben. Auskünfte zur Zuweisung Ihres Schutzraumes bekommen Sie hier: Zivilschutz