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Kommunales Schutzobjekt Rees 4, Vers.Nr. 769, Samstagern, Änderung des Schutzumfangs, Vertragsgenehmigung

10. September 2021

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2021-115 vom 30. August 2021 den verwaltungsrechtlichen Vertrag über die Anpassung des Schutzumfangs des Gebäudes Vers.Nr. 769 auf dem Grundstück Kat.Nr. 8442 im Rees 4 in Samstagern genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

Planung und Bau Richterswil